Voraussetzungen über den Zugang zum Amateurfunk - Radioham DK3JB

Amateurfunk-Homepage von DK3JB
im DARC-Ortsverband Siegerland DOK O16 • QRA: JO40AV
CQ, CQ, CQ de DK3JB ... DK3JB ... DK3JB ... DK3JB ... come in please ...

Title
Direkt zum Seiteninhalt
Stand: 5. März 2024
Voraussetzungen für die Tätigkeit als Funkamateur

Funkamateure (nicht Amateurfunker!) betreiben das professionelle Hobby, eine eigene Amateurfunkstation einzurichten und zu betreiben. Dabei nehmen sie Kontakt mit anderen Funkamateuren aus aller Welt auf und beteiligen sich - je nach persönlichem Interesse - an verschiedenen Wettbewerben (im Amateurfunk-Jargon auch Conteste genannt).
 
Grundsätzlich kann und darf in Deutschland jedermann Sendungen des Amateurfunkdienstes empfangen. Einen Funkamateur, der ausschließlich diese Sendungen abhört, nennt man im Jargon SWL", also den Short Wave Listener", zu Deutsch: Den Kurzwellenhörer. Für eine aktive Teilnahme am Amateurfunk, bei der man auch eine Sendeanlage betreibt, ist allerdings eine Genehmigung erforderlich. Dazu muss ein Funkamateur zuvor eine schriftliche Prüfung ablegen, bei der er seine Kenntnisse auf verschiedenen Gebieten, wie Technik und Betriebstechnik sowie der Vorschriften, nachweist.
 
Wird diese Prüfung bestanden, erhält der angehende Funkamateur ein so genanntes Amateurfunkzeugnis. Ausgestellt wird dieses Zeugnis von der jeweiligen nationalen Fernmeldeverwaltung. In Deutschland ist dies die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen. Das Amateurfunkzeugnis wurde früher (aber auch immer noch) als Amateurfunk-Lizenz bezeichnet. Doch dies ist definitiv falsch.
Die Wikipedia bietet folgende Defination für den Begriff Lizenz: Eine Lizenz ist eine Erlaubnis, Dinge zu tun, die ohne diese verboten sind". Diese Erlaubnis bedeutet in keiner Weise, dass dafür auch eine fachliche Prüfung - so wie für die Sendetätigkeit des Funkamateur - erforderlich wäre. Was bedeutet das nun? Im Privatrecht würde es bedeuten, dass der Eigentümer z. B. eines Werkes einem anderen Rechte daran einräumt - meist gegen ein Entgelt. Das ist z. B. bei der Nutzung eines Fotos der Fall, oder der Nutzung einer gekauften Software, bei der nach Bezahlung und Installation der Lizenzschlüssel eingegeben werden muss. Es gibt jedoch auch z. B. die Angler-Lizenz, mit dieser der Angler im Gewässer des Eigentümers fischen darf, oder auch die Jagd-Lizenz, mit der ein Jäger im Revier des Pächters jagen darf.

Das Amateurfunk-Zeugnis ist grundsätzlich eine staatliche oder behördliche Prüfung, so wie bei einem Führerschein (der nur bei bestandener Fahrprüfung ausgehändigt wird) oder auch das Zeugnis nach einem bestandenen Ausbildungs- oder Schulabschluss. Vergleichbar wäre auch der Facharbeiter -,Gesellen- oder Meisterbrief einer Handwerkskammer. Somit könnte auch die Bezeichnung Staatlich geprüfter Funkamateur" zutreffen, obwohl sich das jetzt etwas komisch anhören würde. Das Amateurfunk-Zeugnis ist andererseits jedoch in keiner Weise ein Ausweis, so wie der persönliche Pass, ein Dienstausweis oder ein Dokument, das die Mitgliedschaft in einem Verein bescheinigt, sondern eher eine Genehmigungs-Urkunde.
Der Ersteller dieser Homepage bestand am 13. Dezember 1968 in Dortmund die Amateurfunkprüfung und erhielt wenige Tage später seine Genehmigungsurkunde ausgestellt (siehe im Impressum)

Die Amateurfunkstelle

Der Amateurfunk, der auch als Amateurfunkdienst bezeichnet wird, ist ein sehr interessantes Hobby. Personen, die den Amateurfunkdienst betreiben, benötigen allerdings im Unterschied zum z. B. CB-Funk - wie es im vorhergegangen Absatz beschrieben ist - ein Amateurfunk-Zeugnis. Hat man dieses erhalten, kann man im Prinzip sofort mit dem Funkbetrieb loslegen, sollten die Gerätschaften schon vorhanden sein.

Die Definition einer Amateurfunkstelle

Das deutsche Amateurfunkgesetz definiert eine Amateurfunkstelle als Funkstelle, die sich aus mindestens

  • einer Sendefunkanlage (Sender, engl. Transmitter)
  • einer Empfangsfunkanlage (Empfänger, engl. Receiver)
  • oder einer (wie meist üblich) kombinierten Sende- und Empfangsanlage - fachl. als Transceiver bezeichnet
  • den benötigten zusätzlichen Einrichtungen (vorrangig der Antennenanlage sowie Mikrofon und Morsetaste)

zusammensetzt.
Außerdem sollte sich die Funkstelle auf wenigstens einer Frequenz betreiben lassen, die im Frequenznutzungsplan für Funkamateure ausgewiesen ist. Eine Besonderheit beim Betrieb einer Amateurfunkstation ist, dass man sich diese komplett selbst bauen darf, sofern man technisch dazu in der Lage ist (nicht ganz so einfach). In dieser Hinsicht gibt es u. a. zahlreiche Bau- und Bastelprojekte, die in den einschlägigen Amateurfunk-Fachzeitschriften (in Deutschland der CQ-DL, dem FUNKAMATEUR und auch dem Funktelegramm) vorgestellt werden.
Allerdings werden von Anfängern sowie auch Fortgeschrittenen fast ausschließlich Fertiggeräte in verschiedenen Klassen und mit verschiedener Ausstattung betrieben, deren Selbstbau reell kaum möglich wäre. Hierzu spielt natürlich das finanzielle Budget des Funkamateurs eine wesentliche Rolle. Es ist jedoch auch die Anschaffung von Gebrauchtgeräten möglich.
Was zumindest selbstgemacht werden muss, ist (je nach Ausführung) der Zusammenbau sowie die Anbringung/Aufstellung der Antennenanlage einschließlich des Anlötens der so genannten Koaxialstecker an die Koaxialkabel, die mit der Anlage verbunden werden müssen. Ein klein wenig handwerkliches Geschick sollte also vorhanden sein. In den Anfangszeiten des Amateurfunks bis in die 60er-Jahre, als die Technik noch nicht so extrem fortgeschritten und der Markt mit Fertiggeräten nur dünn gesäät war, wurde (und musste auch) noch viel Selbstbau betrieben (werden). Zudem war fertiges Equipment kaum bezahlbar.

(wird fortgesetzt)
Zurück zum Seiteninhalt