Verarschung der Menschheit - „Cell-Tuner" - Radioham DK3JB

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Stand: 5. März 2024
Volksverdummung und Volksverarschung

Wie schon gemeldet und bekannt wurden in den letzten Monaten in nahezu ganz Deutschland unerlaubt betriebene „Wasservitalisierer" oder „Wasserenergetisierer" auf der Freqenz 144.015 MHz (+/-) beobachtet. Die Geräte werden offensichtlich in Süddeutschland hergestellt und über mehrere Internetseiten in Deutschland, Schweiz, Spanier u. a. unter der Bezeichnung „Cell-Tuner" angepriesen, um normales Leitungswasser in ein Wundermittel „Hexagonales Wasser" zu verwandeln, mit dem dann alle möglichen Krankheiten geheilt werden können. Dazu sei gesagt, dass der Betrieb dieser Geräte rechtswidrig und ungenehmigt erfolgt, ist doch der Bereich zwischen 144 bis 146 MHz exklusiv dem Amateurfunk zugewiesen.
Ausserdem soll man sich so vor den „schädlichen" Wirkungen der Strahlen des 4- und 5G-Mobilfunknetzes schützen können. Das ganze ist also sehr dubios; im Internet gibt es dazu Videos, in denen die Wirksamkeit des aus Russland stammenden Verfahrens demonstriert wird. U. a. wird dabei die Antenne des Wasservitalisierers an eine Leuchtstofflampe gehalten und deren Aufleuchten dann als Beweis für die „Wirkung" des Verfahrens präsentiert*. Die Geräte sollen angeblich mit bis zu 20 Watt senden. Eine Firma, die diese Geräte verkauft, schickt an Interessenten Informationsmaterial, dort heißt es:

„Durch die 4G und 5G-Strahlung entstehen im Körper auch wesentlich mehr freie Radikale, die zu den in diesem Fall schädlichen Oxidationsprozessen führen. Nach dem amerikanischen Forscher Dr. Patrick Flanagan bilden sich in hexagonalen Wasserschichten freie, delokalisierte Elektronen und sogar ganze Elektronen-Plasmaschichten mit Billionen von Elektronen. Er bezeichnet deshalb hexagonales Wasser als das natürlichste und stärkste Anti-Oxidant im Universum mit dem größtmöglichen Redox-Potenzial, was zu einer maximalen Neutralisierung von freien Radikalen und einer signifikanten Reduzierung der Oxidationsprozesse führt. Durch die skalare Trägerwelle des CELL-TUNER - verbunden mit dem Portfolio der Informations- und Energiefrequenzen - findet sodann auch ein elektromagnetisches Reset aller Zellen und Zelleinheiten sowie Mitochondrien in die optimale Ausgangsposition vor Beginn der Beeinträchtigungen statt. Mithin bietet der CELL-TUNER eine starke und leider notwendige Präventionsmaßnahme gegen die gesundheitlichen Risiken und Gefahren der 4G und 5G-Strahlung. - Um all dies zu verhindern, muss der Körper von Störfeldern zumindest in der regenerativen Schlafphase abgeschirmt werden. Gleichzeitig ist es notwendig die angegriffenen und vielfach geschädigten Mitochondrien wieder auf einen maximalen Energielevel zu bringen.
Dies geschieht durch phasengleiche Anregungsfrequenzen des CELL-TUNERS, welche die Eigenschwingung und damit das Energie-Niveau der Mitochondrien durch konstruktive Interferenz signifikant erhöhen. Sollte die lebenswichtige elektrische Zell-Membranspannung bereits reduziert sein, kann dies mit Hilfe der -70 Millivolt-Impulse durch den CELL-TUNER wieder verbessert werden. Über den CELL-TUNER erhält das Trinkwasser eine Qualität, die nahe am Ur-Trinkwasser der menschlichen Evolution ist. Diese Qualitätsverbesserung gilt aber nicht nur für das Trinkwasser, sondern auch für die Körperflüssigkeiten, die das Zellmilieu bilden. Auch sie werden energetisch gereinigt und mit den nativen Ursteuersignalen und purer Energie aufgeladen."

Das hört sich doch fantastisch an, oder? Abgesehen davon, dass diese Ausführungen selbst nicht von allen Hochschul-Absolventen verstanden werden dürften, scheinen Hunderte von Kunden in Deutschland dies alles zu glauben und haben sich solch ein Gerät besorgt. Das Schlimme ist dabei nicht nur, dass diese Geräte illegal und ungenehmigt im 2 Meter Amateurfunk-Band stören, noch schlimmer ist die Abzocke, die damit betrieben wird. Der Preis ist auf besagten Internetseiten nirgends zu finden. Man erfährt diesen nur, wenn man sich auf ein Beratungsgespräch per Telefon einlässt. Ein geschulter Verkäufer dreht einem das Ding dann für 7700 € (!) an. Die Bundesnetzagentur hat inzwischen mehrere solcher Geräte still gelegt. In der Vergangenheit konnte man unter Ebay-Kleinanzeigen offensichtlich enttäuschte Nutzer finden, die das Wunderding für 500 bis 1000 Euro unter Neupreis wieder loswerden wollten.

Kommentar von DK3JB:
Damit gewisse Menschen sich Hilfe verschaffen können, wenn sie das Zipperlein plagt, klammern sie sich häufig an Seifenblasen und Strohhalme. Eindeutig gehört der „CELL-TUNER" in den Genre des Aberglaubens, Spiritismus sowie der Esoterik. Und Glaube macht bekanntlich selig. Zudem verstoßen in diesem Fall grade die Kritiker des Mobilfunks selbst gegen bestehende Gesetze - in dem sie auf eigener Basis störende Frequenzen erzeugen. Die Bundesnetzagentur ist hierzu mit Sicherheit nicht befragt worden!
*) Das im ersten Block erwähnte Aufleuchten der Leuchtstofflampe, die man in direkte Nähe einer Senderantenne hält, ist ein uralter Trick, um hochfrequente Strahlung festzustellen und hat nichts mit der „Wirkung" des Cell-Tuners zu tun. Dümmer kann man die Leute nicht mehr verkaufen!

Wasservitalisierer weiterhin erhältlich

Wie im FT 09-2020, 5. Seite, FT 10/2020, 4. Seite und FT 11/2020, 3. Seite, berichtet, wurden in den letzten Monaten in nahezu ganz Deutschland unerlaubt betriebene „Wasservitalisierer" oder „Wasserenergetisierer" beobachtet, die mit rund 20 Watt auf der Frequenz 144,015 MHz (+/) senden. Obwohl die BNetzA (Bundesnetzagentur) bereits viele Geräte geortet und mündliche Betriebsverbote verhängt und im eigenen Labor die Illegalität des Gerätes festgestellt hat, sind die Geräte (Stand Anfang November 2020) weiterhin in Deutschland erhältlich und werden weiter beworben. Die angekündigte Amtsblattverfügung mit einem Betriebsverbot lässt weiter auf sich warten. Ob das auch so wäre, wenn das Gerät auf einer Flug- oder Polizeifunkfrequenz senden würde?
Störende „Wasservitalisierer":

Hersteller wehrt sich - der Schwachsinn geht weiter

Und weiter geht es mit diesem hochgeistigen Schwachsinn:
Wie an dieser Stelle mehrfach berichtet, sind seit Anfang letzten Jahres so genannte „Wasservitalisierer im Handel, die mit mehreren Watt Leistung auf 144.015 MHz (+/-) senden können. Der Hersteller verspricht damit Trinkwasser so „modifizieren" zu können, dass es „heilende Wundereigenschaften" bekommt. Dementsprechend hoch ist der Preis für so ein Gerät, das nur nach individueller „Beratung" rund 7000 Euro zu haben sind (Anmerkung: Dafür gibt es schon z. B. ein hochwertiges, gebrauchtes Auto u. a. m.). Trotz dutzender Störungsmeldungen aus dem ganzen Bundesgebiet und einzelnen den Käufern gegenüber ausgesprochenen Betriebsverboten seitens der BNetzA (Bundesnetzagentur) wurden weder Herstellern noch Händlern verboten, die Geräte weiter zu betreiben.
Angeblich wollte die BNetzA längst allen Händlern, die ein solches Gerät anbieten, Vertriebsverbote auferlegen; das ist allerdings bisher nicht geschehen. Die Geräte werden in Deutschland gebaut, aber als Hersteller wird eine Schweizer (Briefkasten)-Firma angegeben. Diese hat inzwischen auf die Aktivitäten der Funkamateure und Behörden mit dem folgenden Statement auf ihrer Web-Seite wie folgend reagiert:

Rechtliche Hinweise / Nutzungshinweise Deutschland

„Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den im Rahmen vorgestellten Behandlungsmethoden um Therapieverfahren handelt, die nicht unbedingt zu den allgemein anerkannten Methoden im Sinne einer Anerkennung durch die Schulmedizin gehören" (Anmerkung: Das ist wohl logisch). Alle getroffenen Aussagen über Eigenschaften und Wirkungen sowie Indikationen der vorgestellten Therapieverfahren beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen in der jeweiligen Therapierichtung selbst und können nicht als Heilversprechen ausgelegt werden (Anmerkung: Und dennoch veräppelt ihr die Leute). Es werden keine Heilversprechungen abgegeben (Anmerkung: Und dennoch werden die Käufer abgezockt). Jede Form der Anwendung geschieht auf eigenes Risiko im Selbstversuch (Anmerkung: O Weia) Die Verantwortung für Gesundheit, Körper und Seele liegt bei jedem selbst. Die Inhalte (Texte) und Hinweise stellen keine wissenschaftlichen Abhandlungen dar. sondern verlangen von dem Interessenten, Leser und Anwender den Einsatz seines gesunden Menschenverstandes (Anmerkung: Ach ja - den habt ihr offensichtlich). Werbeaussagen sind gesetzlich zensiert".

Und was jetzt folgt ist der Gipfel an Dummheit (Rechtschreibefehler isnd original so im Text!):

Bundesnetzagentur Deutschland

„Wir sind von der BNetzA Deutschland damit beauftragt worden, Sie über folgendes Verbot informieren:
Die Bundesnetzagentur erlaubt nur eine Nutzung mit geeigneter Abschirmung (Anmerkung: Nein, sie erlaubt das gar nicht!). Dies unter anderen auch deshalb, weil das Gerät auf der gleichen Frequenz wie bei den Amateurfunkern befindet und dieses dadurch gestört fühlen. In unserer Bedienungsanleitung, werden wir darauf hin, dass das Gerät mit Abschirmung zu nutzen ist, wenn dies der offizielle Netzbetreiber verlangt, was nun der Fall ist. Wir bitten Sie, sich an dieses Verbot zu halten und das Gerät nur noch mit einer geeigneten Abschirmung zu nutzen. Weitere Hinweise siehe in der Bedienungsanleitung - Was jetzt folgt, ist der Hit in Tüten:
„Es besteht hier eine Diskrepanz zwischen dem Amateurfunkbereich und den menschlichen Zellen. Die Biologen und die Physiker werden künftig diese Dinge belegen können, dass die Amateurfunker betreffend biologische Zellen durch Unkenntnis unsachgemäß eingreifen und das langfristig zu entsprechenden negativen Einflüssen führt (Amateurkrankheit)".

Anmerkung: Die erwähnte „Krankheit" habt ihr wohl, ihr Dummköpfe! Die Frequenz 144.015 MHz ist exklusiv dem Amateurfunkdienst zugewiesen und verursacht keine Schäden. Da müsste ich längst gestorben sein...


Ob es den Tatsachen entspricht, dass die BNetzA dem Hersteller zur Auflage gemacht hat, das Gerät abzuschirmen, um es weiter betreiben zu können, ist nicht klar. Dass der Hersteller von ganz alleine so darauf kommt, ist aber unwahrscheinlich. Er will nun demnächst besondere Abschirmboxen anbieten, in denen das Gerät dann betrieben werden kann, ohne dass HF nach außen dringt. Für die Firma geht es um sehr viel Geld. Kein Wunder, dass die ihre Geräte nicht einfach vom Markt nehmen wollen. Dass die BNetzA solange untätig war bzw. ist und nun sogar irgendwie „mitspielt", ist mehr als bitter.

Dass der Gerätehersteller nun den „Spieß umdrehen" will und den Funkamateuren eine schädliche Wirkung ihrer Aussendungen auf 144 MHz (offizielles Amateur-Zwei Meter-Band) unterstellt, ist natürlich nicht nur ein Witz, sondern hochgeistiger Schwachsinn, wie er im Buche steht.

Bezeichnend ist auch, dass unter der im Impressum angegebenen Adresse

Wassermatrix AG, Blegistraße 1, CH 6343 Rotkreuz

schon in früheren Jahren zweifelhafte, dubiose und kostenintensive Dienstleistungen angeboten wurden. Z. B. eine Art Lebensvorhersage mit nur wenigen Seiten, einfach erstellt aus einer billigen Software. Dass die 60 Euro kostete, erfuhr der Interessent nur dadurch, indem er die Seite ganz nach unten scrollte, so dass der geforderte Preis sehr leicht übersehen werden konnte. Eine gemeine Falle!
Anmerkung: Unter dieser Adresse finden sich nach aktuellen Recherchen 34 Dienstleister unterschiedlichster Art; ob die nun alle seriös sind bzw. es sich dabei z. T. um Briefkasten-Firmen handelt wäre eine andere Frage und kann pauschal nicht beurteilt werden.

Quellen dieser Abhandlung (unter geringfügiger Bearbeitung):
FUNK-TELEGRAMM  (Magazin für Funkamateure) Ausgaben 10+12-2020/04-2021/05-2021
Störende „Wasser-Vitalisierer"

Bundesnetzagentur reagiert nach einem Jahr

Wie an dieser Stelle mehrfach berichtet, sind seit Anfang 2020 so genannte „Wasser-Vitalisierer" im Handel, die mit mehreren Watt Leistung auf 144.015 MHz (+/-) senden.
Der Hersteller verspricht damit Trinkwasser so „modifizieren" zu können, dass es heilende Wundereigenschaften bekommt. Dem entsprechend hoch ist der Preis für so ein Gerät, das nur nach individueller „Beratung" für um die 7000 Euro zu haben ist. Trotz dutzender Störungsmeldungen aus dem gesamten Bundesgebiet hat es über ein Jahr gedauert, bis die BNetzA endlich ein umfassendes Betriebs- und Vertriebsverbot aussprach, was am 12. März 2021 erfolgte.
Auf der Web-Seite des Schweizer Herstellers wassermatrix.ch wird davon (Stand: 29.03.2021) bisher nichts erwähnt; dort steht lediglich:

„Wir sind von der Bundesnetzagentur (BNetzA) Deutschland damit beauftragt worden, Sie über folgendes Verbot informieren (Fehler stehen so im Text!) Die BnetzA erlaubt nur eine Nutzung mit geeigeneter Abschirmung. Dies u. a. auch deshalb, weil das Gerät auf der gleichen Frequenz wie bei den Amateurfunkern befindet und dieses dadurch gestört fühlen. In unserer Bedie-nungsanleitung, werden wir darauf hin (muss heißen, weisen wir darauf hin!), dass das Gerät mit Abschirmung zu nutzen ist, wenn dies der offizielle Netzbetreiber verlangt, was nun der Fall ist. Wir bitten Sie, sich an dieses Verbot zu halten und das Gerät nur noch mit einer geeigneten Abschirmung zu nutzen. Der schon im 2. Teil zitierte Hinweis

„Es besteht hier eine Diskrepanz zwischen dem Amateurfunkbereich und den menschlichen Zellen. Die Biologen und die Physiker werden künftig diese Dinge belegen können, dass die Amateurfunker betreffend biologische Zellen durch Unkenntnis unsachgemäß eingreifen und das langfristig zu entsprechenden negativen Einflüssen führt (Amateurkrankheit)".

ist nach wie vor noch vorhanden. Laut dem DARC-Vorstandsmitglied Ernst Steinhauser, DL3GBE, wollte der Verein prüfen, oft diesbezüglich entsprechende rechtliche Schritte gegen diese Aussagen des Herstellers eingeleitet werden können. Allerdings wolle man hierbei sehr vorsichtig sein, damit es „kein Schuss ins eigene Knie werde". Gemeint hat Steinhauser damit wohl, dass es bei einer juristischen Auseinandersetzung nicht ausgeschlossen sei, dass die Behauptungen des Herstellers, indem Senden mit hohen Leistungen auf 144 MHz durch Funkamateure „ungesunde" Wirkungen auf Menschen haben könne, gefährlich werden könne. Heutzutage weiß man ja nie, von was für „Experten" man vor Gericht  be- oder verurteilt wird. Weil es um sehr viel Geld geht - laut BNetzA wurden bisher ca. 2400 Geräte (entspricht etwa 17 Mio. Euro Umsatz, die fast gleich Gewinn sind) verkauft - reagieren die involvierten Vertriebler und publizieren aktuell Aussagen wie:

„Der Wasser-Energetisierer (Exprimentier-Set) ist auf einer Frequenzbreite justiert, welche die Hobbyfunker (müsste richtig heißen: Funkamateure) nicht stört.. Das alte Modell „Wasser-Vitalisierer" verkaufen wir nicht". (Quelle: www.frequenzshop.com/vitalisierer).

Dies geschieht offensichtlich aus dem Grund, um so das Betriebsverbot der BNetzA zu unterlaufen. Ob und wie der dort nun angebotene „neue" Wasser-Energetisierer tatsächlich technisch modifiziert wurde, ist nicht bekannt. Zumindest sieht das Gerät optisch genau gleich aus wie der auf 2 Meter sendende Vorgänger...
Die am 12. März 2021 von der BNetzA zu diesem Thema veröffentlichte Pressemitteilung lautet:

Bundesnetzagentur verbietet Verkauf und Nutzung von Wasservitalisierer
Vizepräsident Eschweiler: „Wir schützen Verbraucher vor unlauteren Geräten"

Die Bundesnetzagentur hat den Verlauf und die Nutzung eines Wasservitalisierers der Wassermatrix AG aus der Schweiz verboten. Das hochpreisige Gerät verursacht Funkstörungen im Amateurfunkband. Funkamateure und andere Marktüberwachungsbehörden hatten im vergangenen Jahr Störungen gemeldet.
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