Jahres-Beiträge für den DARC sind zu hoch - Radioham DK3JB

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Stand: 5. März 2024
DARC-Mitgliedsbeiträge sind viel zu hoch

Jeder Verein, der für seine Mitglieder gewisse Leistungen erbringt und auch erbringen soll, benötigt natürlich Mitgliedsbeiträge. Dies ist auch beim DARC nicht anders, der u. a. den Status der Funkamateure vor der Politik, den Frequenzbehörden sowie der Bundesnetzagentur vertritt bzw. verteidigt und auch die Vermittlung der so genannten „QSL-Karten" (Visiten-Bestätigungskarten für eine durchgeführte Funkverbindung zwischen zwei Funkpartnern) durchführt. Dies sind nur einige der Lesitungen des DARC für seine Mitglieder, die man ja auch nicht unterschätzen möchte.
Allerdings haben die Leistungen des Vereins im Laufe der Jahrzehnte - nach Ansicht vieler Mitglieder - nachgelassen, was jedoch nicht der Hauptinhalt dieser Abhandlung sein soll. Kritik gab es auch in der Vergangenenheit an der Personalstruktur des Vereins, für die er viel Geld „zum Fenster hinaus geworfen" hat, z. B. einen gewissen früheren Geschäftsführer, eine eigene Rechtsanwältin u. a m. Ein bekannter, populärer Kritiker des DARC ist der Journalist Nils Schiffhauer, DK8OK, der mit seiner Kritik letztlich so weit ging, dass er aus dem DARC ausgeschlossen wurde. Über seine Kritiken kann und darf man durchaus unterschiedlicher Meinung sein. Manches mag da zutreffen - bestimmte Auusagen jedoch auch wieder nicht.
Der Jahresbeitrag des DARC beträgt inzwischen 102 stolze Euro und soll noch weiter auf 105 Euro steigen. Kurioserweise versendet der DARC bekanntlich seit einigen Jahren selbst nicht einmal per E-Mail eine Rechnung über den Jahresbeitrag mehr, sondern man muss sich diese Rechnung selbst im Mitglieder-Zugang der DARC-Webseite abrufen und durch Überweisung begleichen, sofern man dem DARC keine Einzugsermächtigung erteilt hat.
Dem Betreiber dieser Webseite ist sonst kein Verein bekannt, der dies genauso handhabt; alle anderen Vereine schicken jährlich eine Rechnung - gleich ob der Beitrag selbst überwiesen wird oder über eine Einzugsermächtigung. Daher entging dem Seiten-Autor ohne jede böse Absicht die Begleichung des DARC-Jahresbeitrag, zuletzt für 2021, woraufhin er eine Mahnung erhielt.
Allerdings ist er nicht grade finanziell gut gestellt, mit nunmehr 73 Jahren erhält er im wesentlichen nur die gesetzliche Rente, die kaum zum Leben ausreicht. DK3JB, der bekanntlich journalistisch tätig ist, kann jedoch aufgrund der immer noch andauernden Corona-Pandemie nicht auf Zusatz-Einkünfte aus dieser Tätigkeit zurückgreifen, weil so gut wie keine Veranstaltungen mehr stattfinden, über die er sonst berichtete. So war er gezwungen, den DARC-Jahresbeitrag - vorübergehnd -über einen Dispo-Kredit zu begleichen.
Zwar gewährt der Verein u. a. „bedürftigen" Mitgliedern, gemäß SGB II (ALG II), eine Ermäßigung auf den halben Beitragssatz, in denen allerdings eine Bemessungsgrenze für eine Monatsrente zunächst nicht vorgesehen ist. Auf die Nachfrage von Hans-Gerhard, ab welchem Renteneinkommen der DARC eine Beitragsermäßigung gewähren würde, erhielt er die Summe von 850 Euro genannt - ein Betrag, der nicht mehr zeitgemäß und viel zu tief angesetzt ist.
Die Armutsgrenze liegt aktuellen Berechnungen zugrunde, z. B. von „Statistika" bei 961 Euro monatlich. Bisher wenigstens wurden die Renten schließlich jedes Jahr zum 1. Juli erhöht, doch wegen der Corona-Pandemie gibt es 2021 eine Null-Runde. Mit rund 1077 Euro liegt DK3JB zwar noch über 100+ Euro darüber, doch selbst dieser Betrag macht den Hasen nicht fett. Zu hoch sind die Lebenskosten; zudem müssen noch Raten für Kredite zurückgezahlt werden. Neue Brillen, neue Zahnprothese - das sind Kosten, die Hans-Gerhard stemmen muss. Was sind heutzutage 100 Euro? Im Verhältnis gesehen fast nichts.
In jedem anderen Verein, denen Hans-Gerhard lange Jahre angehört, gibt es für Senioren und Mitgliedern mit wenig Geld eine Beitragsermäßigung. So gewährt z. B. der Deutsche Alpenveren (DAV) Senioren ab 70 eine Ermäßigung um die Hälfte des regulären Mitglieder-Betrages. Dies u. a. auch deshalb, weil man in diesem Alter Leistungen des DAV (u. a. bekanntlich Ermäßigungen auf Berghütten) nicht mehr so ausschöpfen kann. Auch der ADFC kann Mitgliedern mit niedrigeren Einkünften eine Ermäßigung gewähren.
Nicht so allerdings der DARC. Hans-Gerhard schrieb in Anbetracht seiner Lage an den DARC einen Brandbrief, in dem er den Vorschlag und Antrag einbrachte, wenigstens älteren Mitgliedern ab 70 Jahren eine Ermäßigung zu gewähren.

Vom Vorstand des DARC erhielt er nach einiger Zeit folgende Antwort:

Guten Tag Herr Maiwald,

Ihre Nachricht haben wir erhalten, vielen Dank. Der DARC stellt die Jahresrechnung jedem Mitglied online zur Verfügung. Jedes Mitglied, das diesen Bereich nicht nutzen möchte, erhält Anfang Februar, wenn wir bis dahin keinen Zahlungseingang verbuchen konnten, eine freundliche Zahlungserinnerung per Post, ohne Mehrkosten, und kann den Beitrag dann überweisen.
Der DARC bietet verschiedene ermässigte Beitragsklassen an, so z. B. für ALGII Empfänger und Rentner mit einer geringen Rente (ca. 850,00 EUR monatlich) und auch für Schwerbehinderte mit einem Behinderungsgrad von mindestens 70 Prozent.
Bei entsprechendem schriftlichen Nachweis wird man in die vergünstigte Beitragsklasse umgesetzt, die zur Zeit im Jahr 51,00 Euro kostet. Grundsätzlich haben Sie als Mitglied die Möglichkeit, einen Antrag auf Zahlung eines Zuschusses bei Ihrem OVV zu stellen. Selbstverständlich können Sie Ihren Vorschlag eines generellen Beitragsermäßigung für ältere Mitglieder für die nächste Mitgliederversammlung einbringen.
Das Prozedere des DARC sieht vor, dass Sie Ihren Vorschlag zuerst an den OVV Ihres Ortsverbandes richten. Sollte der OVV Ihren Vorschlag unterstützen, bzw. befürworten, muss der OVV ihn an den Distriktsvorsitzenden Ihres OV's weitergeben. Der Distriktsvorsitzenden kann dann diesen Vorschlag mit Antrag auf Abstimmung bei der nächsten Versammlung stellen.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.
 
Mit freundlichen Grüßen / Kind regards
Karen Hackley DO4KH

Die Antwort von DO4KH mag durchaus korrekt sein, doch DK3JB ist offensichtlich noch zu „reich". Er erwägt daher, womöglich noch vor dem 80. Lebensjahr (sofern er dieses Alter erreicht), den DARC zu verlassen - gegem den er im Prinzip gar nichts hat. Nur: Was soll er dann noch in diesem Verein? Die gesetzliche Rente reicht bei vielen nicht zum Leben. QSL-Karten über den Club versendet  er mit wenigen Ausnahmen nicht und beantrage auch keine Diplome mehr, der Funkbetrieb wird ruhiger, und meinen OV, dessen Altersdurchschnitt weit über 65 Jahren liegt, wird es bald nicht mehr geben. Nachkommen hat er (leider) nicht, und seine Gerätschaften dürften im Müll landen.
Schon lange hat im DARC das OV-Sterben (Überalterung) eingesetzt, die Mitgliedszahlen sinken, und Nachwuchs kommt nur mit ganz wenig Ausnahmen. Tja - ein Smartphone haben heute die meisten, und Funken können Amateure mit der richtigen App inzwischen auch damit...

Aktuelle Anmerkung:
Damit kein Mißverständnis entsteht, ist der Austritt aus dem DARC  nicht vorgesehen, nur weiß DK3JB noch nicht, wie die finanzielle Entwicklung in den nächsten Jahren weitergeht. Zumal Katastrophen, Krankeiten und negative politische Entwicklungen überhand nehmen. Daher ist es denkbar, dass auch weitere Mitgliedschaften in anderen Vereinen notgedrungen beendet werden müssen. Vielleicht gibt es beim DARC irgendwann Möglichkeiten, die Beitragszahlung zu erleichtern.
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